Datenschutzerklärung

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Jeder Ihrer Zugriffe auf der Webseite https://www.schulen-lkspn.de vom Fachbereich Schule, Kultur und Sport des Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa wird in einer Protokolldatei für eine begrenzte Zeit gespeichert.

 

1. Welche Daten erfassen wir von Ihnen?

Server-Logfiles

Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in sogenannten Server-Logfiles, die Ihr Browser automatisch übermittelt. Dies sind:

die angeforderte Domain

die IP-Adresse

das Datum und die Uhrzeit der Anforderung 

den Namen der Datei 

die übertragene Datenmenge 

den Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.)

eine Beschreibung des Typs des verwendeten Webbrowsers 

Diese Daten sind nicht bestimmten Personen zuordenbar. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Falls eine rechtswidrige Nutzung bekannt wird, behalten wir uns vor, rechtliche Schritte zu veranlassen.

Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten und der Logfiles ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO, i.V.m. § 5 BbgDSG.

Die gespeicherten Daten werden ausschließlich zu statistischen Zwecken auf dem Server ausgewertet, eine Weitergabe an Dritte, auch in Auszügen, findet nicht statt. Die Server-Logfiles werden 7 Tage vorgehalten. Durch die Statistik-Funktion liegen die Log-Daten für 12 Monate im Statistik-System und werden nur für die Auswertung genutzt.

 

Cookies

Dieses Web-Angebot verwendet keine Cookies, Java-Applets, Active-X-Controls oder andere Techniken, die dazu dienen, das Zugriffsverhalten der Nutzer nachvollziehen zu können.

Wir verwenden auf unserer Webseite sog. Session-Cookies (auch temporäre oder transiente Cookies genannt). Diese Session-Cookies werden ausschließlich für die Dauer Ihrer Nutzung unserer Webseite gespeichert. Cookies sind Textdateien, die Informationen enthalten, um wiederkehrende Besucher ausschließlich für die Dauer des Besuches auf unseren Internetseiten zu identifizieren. Cookies werden auf der Festplatte Ihres Computers abgespeichert und richten dort keinen Schaden an. Die von uns eingesetzten Session-Cookies dienen ausschließlich dazu, Sie zu identifizieren, solange Sie auf unserer Webseite eingeloggt sind. Nach Beendigung jeder Sitzung werden die Session-Cookies gelöscht. Eine darüber hinausgehende Verwendung der Session-Cookies findet nicht statt.

Diese Cookies sind zur Funktion unserer Website unbedingt erforderlich und können in unseren Systemen nicht deaktiviert werden. In der Regel werden diese Cookies nur als Reaktion auf von Ihnen getätigten Aktionen gesetzt, die einer Dienstanforderung entsprechen, wie etwa dem Festlegen Ihrer Datenschutzeinstellungen, dem Anmelden oder dem Ausfüllen von Formularen. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass diese Cookies blockiert oder Sie über diese Cookies benachrichtigt werden. Einige Bereiche der Website funktionieren dann aber möglicherweise nicht.

 

Online-Dienste

Für die Benutzung des Online-Dienstes „Abwesenheitsmitteilung“ werden folgende Daten im Auftrag der jeweiligen Schule erhoben und verarbeitet:

Vorname, Familienname

Klasse

Abmeldungsdatum

Ihre persönlichen Daten werden ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergegeben, es sei denn, der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften dazu verpflichtet. Ihre Einwilligung in die Speicherung und Verarbeitung zum Zwecke der Abwesenheitsmitteilung wird nach § 13 TMG mit Datum, Name und Klasse elektronisch gespeichert. Sie können jederzeit die Einwilligung widerrufen. Ein Widerruf geht mit der Löschung Ihres Eintrags und sämtlicher hinterlegter Daten einher. Der Widerruf ist an die speichernde Stelle zu richten:

 

Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa

Fachbereich Schule, Kultur und Sport

Richard-Wagner-Str. 37

03149 Forst (Lausitz)

 

Die gespeicherten Daten werden automatisch gelöscht, wenn die Abwesenheitsmitteilung abgesendet wurde. Sollte das Versenden der Daten aus technischen Gründen nicht möglich sein, erfolgt die Löschung der Daten trotzdem, da sie zur Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werden.

 

2. Speicherung, Bearbeitung, Nutzung und Löschung personenbezogener Daten [1]

Hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten weisen wir gemäß § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) und Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) darauf hin, dass diese nach Maßgabe der anwendbaren Datenschutzbestimmungen gespeichert und/oder übertragen werden. 

Zu diesen personenbezogenen Daten sollten Sie folgendes wissen: 

Grundsätzlich besteht gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu diesen Daten für Sie: 

ein Recht auf Auskunft und Information zu den über Sie erhobenen Daten, die Berichtigung Ihrer Daten, auf Löschung Ihrer Daten, das Recht auf die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten, das Recht auf Widerspruch gegen die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung und das Recht, gegen eine Datenübertragbarkeit vorzugehen, ein Recht auf Widerruf der vorherigen Einwilligung, ein Beschwerderecht bei der für unsere Körperschaft zuständigen Aufsichtsbehörde, d. h. beim Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg (MIK) und ein Recht auf Übertragung Ihrer Daten.

Die Bereitstellung der Daten erfolgt im vorliegenden Fall auf der Grundlage der DSGVO, der entsprechenden Bundes- und Landesgesetze (insbesondere des TMG, des BDSG und des Gesetzes zur Anpassung des Allgemeinen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 vom 8. Mai 2018 - Brandenburgisches Datenschutzgesetz) sowie unserer Hauptsatzung. 

Das Recht auf Auskunft gibt Ihnen als Betroffenem das Recht, in angemessener Zeit über die über Sie erhobenen Daten und ihre Verarbeitung informiert zu werden. 

Grundlage und Zweck der Verarbeitung ist die Durchführung der der Kommune obliegenden Arbeiten und gesetzlich zugewiesenen Aufgaben. Dazu gehört es auch, möglichst über die Interessen der Bürger und durch diese nachgefragten Informationen auf Seiten der kommunalen Verwaltung informiert zu sein.

Sie können einer Verarbeitung widersprechen, wenn

die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, 

die Verarbeitung unrechtmäßig ist, 

sich der Zweck der Verarbeitung erledigt hat, die Daten aber zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen des Betroffenen notwendig sind oder 

Sie ein Widerspruchsrecht gemäß DSGVO haben. 

Wann müssen Ihre Daten gemäß DSGVO gelöscht werden ("Recht auf Vergessenwerden")?

Dies ist der Fall, wenn 

die Speicherung der Daten nicht mehr notwendig ist,

der Betroffene seine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen hat,

die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder 

eine Rechtspflicht zum Löschen nach EU- oder nationalem Recht besteht. 

Wann findet Ihr "Recht auf Vergessenwerden" keine Anwendung? 

Dies geschieht, wenn

das Recht auf freie Meinungsäußerung bzw. die Informationsfreiheit überwiegen, weil also das Informationsinteresse Dritter so groß ist,

die Datenspeicherung der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung dient,

das öffentliche Interesse im Bereich der öffentlichen Gesundheit überwiegt,

Archivzwecke oder wissenschaftliche und historische Forschungszwecke entgegenstehen oder 

die Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. 

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht vollständig gewährleistet werden kann. Wir wissen das Vertrauen zu schätzen, dass Sie uns entgegenbringen, und wenden äußerste Sorgfalt an, um Ihre persönlichen Angaben zu schützen. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich auch direkt an uns wenden. Sie sollten ferner beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.

 

3. SSL-Verschlüsselung

Die Webseite https://www.schulen-lkspn.de überträgt seine Daten mittels SSL (Secure Sockets Layer) zur sicheren Datenübertragung im Internet.

Soweit der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa  neue Produkte oder Dienstleistungen einführt, Internetverfahren ändert oder wenn sich die Internet- und EDV-Sicherheitstechnik weiterentwickelt, wird dies in dieser „Datenschutzerklärung“ aktualisiert.

 

4. Auskunftsrecht

Auf Anfrage werden wir Sie gerne über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren:

 

Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa 

Fachbereich Schule, Kultur und Sport

Vertreten durch: FBL Frau Sendsitzky

Richard-Wagner-Straße 37

03149 Forst (Lausitz)

Telefon: +49 (0) 3562 986 94000

E-Mail: schulverwaltungsamt[at]lkspn.de

 

Wenn Sie hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten weitere Fragen haben oder um Auskunft ersuchen, wenden Sie sich bitte an die Datenschutzbeauftragte des Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa , E-Mail: datenschutzbeauftragte[at]lkspn.de 

 

5. Formular „Abwesenheitsmeldung“

Die in dieses Formular eingetragenen Daten werden nur verschlüsselt (SSL und STARTTLS) an die jeweiligen Klassenleiter/-innen übertragen und nach Übertragung gelöscht.

Die Verarbeitung der Daten erfolgt lt. Art 25, 32 DSGVO und es wird Datenminimierung angewendet.

Vorname, Nachname, Klasse, Abmeldezeitpunkte, optionale Bemerkungen werden an die Klassenleiter/-innen  direkt übermittelt.

Die IP-Adresse wird nicht gespeichert.

Die Formulardaten werden in kürzest möglicher Zeit gelöscht, bzw. sobald sie nicht mehr erforderlich sind. Das ist in der Regel der Fall, wenn die E-Mail mit dem Inhalt des Formulars an die Klassenleiter/-innen verschickt worden ist.

Die Klassenleiter/-innen sind angehalten, die E-Mails zu löschen, sobald sie ihren Zweck erfüllt haben.

Folgende Sicherheitsmaßnahmen werden unternommen:

Verschlüsselung bei Ablage und Transport per SSL und STARTTLS

Updates der Software und der Plugins, die für das Formular notwendig sind

Hinweis zur Nutzung des Formulars „Abwesenheitsmeldung “  bezüglich des Alters von Schülerinnen und Schülern (Nr. 7 Abs. 6, Auszug aus den Verwaltungsvorschriften über die Organisation der Schulen in inneren und äußeren Schulangelegenheiten - VV-Schulbetrieb - VVSchulB)

 

Nr. 7 - Fernbleiben vom Unterricht

(1) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren und zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer anderen pflichtigen schulischen Veranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule hierüber durch die Eltern spätestens am zweiten Fehltag zu benachrichtigen. In Zweifelsfällen soll die Schule sich bei den Eltern selbst über die Gründe des Fernbleibens informieren. Bei Beendigung des Fernbleibens teilen die Eltern der Schule schriftlich den Grund für das Fernbleiben mit. Bei einem längeren Fernbleiben ist spätestens nach zwei Wochen eine Zwischenmitteilung vorzulegen. Angaben über die Art einer Erkrankung dürfen von der Schule nicht verlangt werden.

(2) Bei begründeten Zweifeln an einem Fernbleiben aus gesundheitlichen Gründen kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. Sofern Kosten entstehen, sind diese von den Eltern zu tragen. Absatz 1 Satz 5 gilt entsprechend.

(3) Werden die Mitteilungs- oder Vorlagepflichten gemäß Absatz 1 und 2 verletzt, gilt das Fernbleiben als unentschuldigt, es sei denn, die Fristen werden nur geringfügig überschritten oder die Verletzung der Pflichten beruht auf nachgewiesenen, nicht selbst zu vertretenden Gründen. Fehlt eine minderjährige Schülerin oder ein minderjähriger Schüler mehr als dreimal innerhalb eines Monats oder an drei zusammenhängenden Tagen unentschuldigt, so sind die Eltern durch die Schule zu benachrichtigen.

(4) Schülerinnen und Schüler mit übertragbaren Krankheiten gemäß § 34 des Infektionsschutzgesetzes oder entsprechendem Verdacht oder mit Läusebefall dürfen die dem Schulbetrieb dienenden Räume nicht betreten, schulische Einrichtungen nicht benutzen und an Veranstaltungen der Schule nicht teilnehmen bis nach dem Attest des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes eine Weiterverbreitung der Krankheit oder des Läusebefalls nicht mehr zu befürchten ist. Das Gesundheitsamt, bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern auch deren Eltern, sind durch die Schule zu informieren, notwendige Maßnahmen sind mit den Beteiligten abzustimmen.

(5) Volljährige Schülerinnen und Schüler sind für die Einhaltung der Bestimmungen gemäß Absatz 1 bis 4 selbst verantwortlich.

(6) Schülerinnen und Schüler in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis lassen ihre schriftliche Erklärung gemäß Absatz 1 von der Ausbildungs- oder Arbeitsstätte bestätigen.         

 

[1] Quelle: Rechtsanwalt Froehlich, LL.M (Fachanwalt für Informationstechnologie und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz)